…an die Zeugin ::
Sahen Sie wie ihr Gewalt angetan wurde
Wenn der Mann der Zeugin das macht im vollen Einverständnis in einem Liebesakt ist alles einvernehmlich und gewaltfrei
Daher verneinte sie
Was hätte sie gesagt .. wenn er es ihr angetan hätte
Wenn die Tür zu einem Haus offensteht und der Vorübergehende unerlaubt sich Eintritt in das Haus verschafft und tief in die Schubladen greift
hat er dem Besitzer gewaltig geschadet u d jede Versicherung ersetzt das Diebesgut
Ein Mann der seine Sexuelle Handlungen an einer Frau ausübt unerlaubt .. übergreifend
Schadet auch gewaltig … und keiner ersetzt der Frau die Würde
Oder ?
Der Gewaltiger fügt ihr Gewalt zu …ohne dabei äußere Verletzungen hervorzurufen aber im Gehirn wird genau das Areal verletzt wie bei einer körperlichen Wunde
Schon diese Frage zu stellen ob die Zeugin eine Gewalttat sah .. zeigt wie abgestumpft auf derartiges psychisches verletzendes Handeln eingeordnet wird
Mir wurde die Frage schon mal gestellt ..
Ist ihnen Gewalt widerfahren
Besser sollte es heissen ..haben sie Gewalteindrücke erlebt .. hat die Betroffenen mit gewaltigen Emotionen reagiert .. hat er gewaltig unerlaubt auf die Betroffene reagiert
Am besten stellt keiner derartige Fragen
denn sie blamieren
Blaming is shaming